Vorab-Information: Förderaufruf 2025
Auch im Jahr 2025 soll der LEADER-Region Kleeblatt aller Voraussicht nach wieder das „Regionalbudget“ zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung stehen. Erneut hängt die Verfügbarkeit dieser Mittel vom Bundes- und Landeshaushalt ab. Durch die bevorstehende Bundestagswahl im Februar ist derzeit unklar, wann der Bundeshaushalt verabschiedet werden kann. Damit verbunden ist noch nicht abzusehen, ob, wann und in welcher Höhe Fördermittel für die Kleinprojekte zur Verfügung gestellt werden können. Für die mögliche Umsetzung der Kleinprojekte im Jahr 2025 bedeutet dies höchstwahrscheinlich eine Reduzierung der Umsetzungszeit.
Neuerung der Förderrichtlinie
Mit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie Ende Dezember 2024 durch das Land Nordrhein-Westfalen greifen ab 2025 neue Fördervoraussetzung für die Kleinprojekte. Projekte müssen von nun an
- uneingeschränkt öffentlich zugänglich bzw. nutzbar sein, oder einen signifikanten Nutzen für die Öffentlichkeit haben,
- nicht ausschließlich dem reinen Eigennutz des/der Antragsteller:in dienen,
- über die Erfüllung der originären Betätigungsfelder des/der Antragsteller:in hinausgehen.
Darüber hinaus nicht mehr förderfähig sind
- Maßnahmen ausschließlich zur energetischen Sanierung,
- Anlagen zur Energiegewinnung,
- Parteien oder politische Gruppierungen,
- Unternehmen (mit Ausnahmen).
Förderaufruf 2025
Auch wenn noch einige Unsicherheiten beim Regionalbudget 2025 bestehen, folgen wir der Empfehlung des NRW-Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und rufen zur Einreichung von Projektanträge auf: vom 1. Februar bis zum 30. April 2025 können Sie Ihre Projektideen beim Regionalmanagement per E-Mail einreichen. Die Infos und Unterlagen dazu finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.