2. Förderaufruf 2025
Neuer Aufruf, neue Chance!
Wir starten unseren 2. Aufruf für das Regionalbudget 2025. Mit den bisher eingegangenen Kleinprojekten konnte die mögliche maximale Fördersumme nicht ganz ausgeschöpft werden. Ein paar Mittel sind noch im Fördertopf, die wir nicht verfallen, sondern tollen Projekten in der Region zukommen lassen wollen. Daher haben Sie ab jetzt die zweite Gelegenheit, Projektanträge für das Regionalbudget 2025 einzureichen. Einreichfrist ist der 22. Juni 2025.
Weiterhin gelten einige fördertechnische Neuerungen, die ab diesem Jahr bei den Kleinprojekten zu beachten sind. Mit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie Ende Dezember 2024 durch das Land Nordrhein-Westfalen greifen ab 2025 neue Fördervoraussetzung für die Kleinprojekte. Projekte müssen von nun an
- der Öffentlichkeit zugänglich sein oder einen signifikanten Nutzen für diese haben,
- nicht ausschließlich dem reinen Eigennutz des/der Antragsteller:in dienen,
- und über die Erfüllung der originären Betätigungsfelder des/der Antragsteller:in hinausgehen.
Darüber hinaus nicht mehr förderfähig sind
- Maßnahmen ausschließlich zur energetischen Sanierung,
- Anlagen zur Energiegewinnung,
- Parteien oder politische Gruppierungen und Unternehmen (mit Ausnahmen) als Antragsteller:innen.